Mitgliederversammlung 2024

Februar 23, 2024 stdenzlingen

Einladung zur Mitgliederversammlung des Schwimm-Team Denzlingen v. 1999 e.V.

Termin:      Montag, den 08. April 2024 um 19.30 Uhr 

Ort:             Pizzeria Belvedere, Waldkircher Str. 36, 79211 Denzlingen

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden
  3. Bericht des 2. Vorsitzenden
  4. Bericht des Jugendvertreter
  5. Bericht des Kassenwarts
  6. Bericht des Kassenprüfers
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Neuwahlen: 2.Vorsitzender; Schriftführer; Kassenprüfer
  9. Antrag auf Satzungsänderungen:

– § 3 Nr. 3 streichen:

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme erfolgt durch Zustellung des Mitgliedsausweises, oder schriftlicher Bestätigung.

 

-§ 4 Nr. 2 streichen:

Ein Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. Die Kündigung ist rechtzeitig und schriftlich (auch Fax E-Mail) zu erklären, dass sie spätestens am 30.09. des Kalenderjahres dem Vorstand vorliegt. In besonderen, schriftlich begründeten Fällen (z.B. Wohnortswechsel, langanhaltende Krankheit oder ähnliche Gründe), kann der Vorstand die Aufhebung der Mitgliedschaft auch zum jeweiligen Quartalsende gestatten, wenn der schriftliche Nachweis und Kündigung mindestens sechs Wochen vor Quartalsende bei ihm eingegangen ist.

– § 5 Nr. 4 folgenden Satz streichen:

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres im Voraus fällig. Auf schriftlichen Antrag kann 1/2-jährliche Beitragszahlung gestattet werden. Über die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr entscheidet die Mitgliederversammlung. Sonderbeiträge oder Beitragsänderungen sind spätestens einen Monat nach Festsetzung durch die Mitgliederversammlung zu entrichten. Sie sind, wenn kein Abbuchungsverfahren vereinbart ist, unaufgefordert zu begleichen.

-§ 7 Nr. 1 ergänzen:

Oberstes Organ des STD ist die Mitgliederversammlung. Sie ist jährlich schriftlich oder per E-Mail, mit Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher einzuberufen. Sie soll jeweils in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres einberufen werden.

  1. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
  2. Anträge
  3. Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens 10 Tage vor der Versammlung bei dem 1. Vorsitzenden (Dr. Dennis Plachta, Breisacherstr. 12 b, 79279 Vörstetten) schriftlich oder per email (dennis@st-denzlingen.de) eingegangen sein.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden

Mitglieder beschlussfähig, trotzdem hoffen wir auf rege Teilnahme

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dennis Plachta

(1.Vorsitzender)